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Rettungsdienst Fahrzeuge
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Finanzierung des Rettungsdienstes

Ein wirksamer Rettungsdienst wäre ohne eine ausreichende finanzielle Grundlage nicht möglich.

Das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte haben auf Grund des Rettungsdienstgesetzes in einer sogenannten "Mischfinanzierung" die wesentlichen Investitionen für die technische Ausstattung sowie die bauliche Unterbringung der Rettungsleitstellen und Rettungswachen zu übernehmen.

Die Personalkosten der Integrierten Leitstellen teilen sich die Kostenträger (50%), das Land (40%) und die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (10%).

Für die Leistungen des Rettungsdienstes werden Benutzungsentgelte erhoben, die zwischen den Landesverbänden der Sanitätsorganisation und den Kostenträgern vereinbart werden.